Archiv der Kategorie: Netzpolitik

Depeering-Stunt mit desaströsem Ergebnis

Über die Peering-Politik der Telekom und die daraus entstehenden Nachteile für Kunden haben ich und andere schon oft genug gerantet, das muss ich an dieser Stelle nicht wiederholen. Bisher lies der Bonner Konzern seine Auslandsbeteiligungen aber wenigstens an der langen Leine laufen: Sie durften offener peeren als der Mutterkonzern, mussten aber (auch) Transit bei der Mutter (direkt oder indirekt) beziehen. Im Fall von T-Mobile US wird sogar nicht mal Transit bei der Mutter bezogen. Bei der niederländischen Tochter T-Mobile Thuis (Ende 2016 von Vodafone übernommen) hat man nun die kurze Leine ausprobiert… und sich bei dem Stunt kräftig ins eigene Bein geschossen.

Der Reihe nach

Am 16.10. um 23:10 hat AS50266 (T-Mobile Huis) das AS3320 (DTAG) als Transit, zusätzlich zum bisherigen AS1273 (Vodafone International), aufgeschaltet.

In der Nacht von 24.10 auf 25.10. hat AS50266 dann die bisherigen Peerings am AMS-IX und NL-IX mit über 90 anderen Netzen gekappt.

Die Auswirkungen waren erwartungsgemäß katastrophal, so dass man sich nach wenigen Tagen wieder zur Rolle rückwärts entschloß.

In der Nacht von 29.10. auf 30.10. wurden viele der Peerings am AMS-IX und NL-IX wieder reaktiviert, wobei man noch nicht auf das vorherige Niveau zurückkehren konnte. Der eine oder andere ehemalige Peer hat nach dieser Aktion nun möglicherweise keine Lust mehr.

Seit dem 31.10. 02:30 ist sogar der Transit via AS3320 wieder deaktiviert und AS1273 ist wieder der einzige Transit.

Ergebnis

Geplant war die Aktion höchstwahrscheinlich, um dem Mutterkonzern über dessen Peering-Politik zusätzliche Einnahmen zu bescheren. So wie es aussieht, kommt nun aber effektiv etwas anderes dabei heraus.

Bei den Kunden hat T-Mobile NL viel Vertrauen eingebüst, denn dort war man niedrige Latenzen und regionalen Austausch gewohnt – Dinge, die der deutsche Telekom-Kunde kaum kennt. Der Vertrauensverlust wird sich auch in einer Kündigungswelle spürbar machen.

Die Telekom-Regulierer werden durch den Vorfall zukünftig genauer auf das Thema Interkonnektion schauen. Im Fall der Übernahme einiger europäischen Liberty Global Kabelnetze durch Vodafone haben sie das bereits praktiziert und eine Selbstverpflichtung zu mindestens drei nicht ausgelasteter Transit-Wege gefordert.

Finanziell profitiert nun erstmal Vodafone International von der Aktion: Der Transitverkehr bleibt erstmal weiterhin in deren AS1273 und nimmt sogar zeitweilig leicht zu, weil es nicht gelingen dürfte wirklich alle Peerings kurzfristig wiederherzustellen.

Ich hoffe, man hat in Bonn eine Lektion gelernt… glaube aber nicht wirklich daran.

PS: Einen guten Blogpost von einem Branchenkenner zu dem Thema gibt es auch hier.

BEREC-Konsultation zu Netzneutralitätsregeln

Im Herbst 2015 hat das EU-Parlament die europäische Netzneutralitätsverordnung verabschiedet, seit einigen Tagen ist nun der Entwurf der technischen Richtlinien zur Netzneutrlitätsverordnung von BEREC (dem Verband der Telekommunikationsregulierer der EU-Länder) veröffentlich worden. Bis zum 18. Juli 14:00 können interessierte an der Konsultation teilnehmen, Beiträge dazu sind per Mail an NN-Consultation@berec.europa.eu zu richten.

Meinen Konsultationsbeitrag habe ich eben abgeschickt:

Dear Ladies and Gentleman,

First of all I would like to thank you for your work on the guidelines
on implementation of net-neutrality rules according to regulation
2015/2120 and the chance to comment on the draft.

In 1997 I had my first contact with the internet via a local computer
and internet club, which helped citizens getting access to the internet
and trains them on how to use services and applications. During my time
as a university student, the internet was an important source for
lectures and research information. Now working as a software developer,
internet access without blocked or throttled services and applications
is still crucial for me.

Concerning "specialised services" and zero-rating contracts, I prefer a
strict approach, requiring technical rather than economical necessities
for QoS. Allowing ISPs to implement any kind of discrimination between
CAPs would negatively influence the development of new internet based
services or applications. In addition it would also negatively influence
the economical development of smaller ISPs, as their market power (i.e.
number of subscribers) is not sufficient to get the same payment for
"specialised services" from CAPs as the bigger ISPs. Hence the bigger
ISPs will be able to profit from a double sided market - as they already
try to do within the IP-interconnection/peering-sector - and maybe lower
the end user prices to a level which cannot be offered by smaller ISPs
which don't profit from a double sided market.

Here are my comments to some of your guideline paragraphs:

Regarding IP-interconnection/peering
------------------------------------

As you mentioned in par. 6, IP-interconnection/peering policies can be
abused to circumvent the net-neutrality regulation by facilitating
insufficient (i.e. recurringly congested) interconnection capacities for
normal IAS and only installing sufficient capacities towards certain CAPs.

Par. 15 should require ISPs to implement an IP-interconnection/peering
policy which provides sufficient capacities and prevents recurring
congestion.

Par. 56 should emphasize that ISPs should not only provide transparent
information about traffic management measures to NRAs but also to
end-users. These information should also include details on overbooking
factors of networks and IP-interconnection/peering capacities.

Par. 112 & 113 should mention that not only sufficient network capacity
is required to provide a "specialised service" but also sufficient
IP-interconnection/peering capacity.

Par. 158ff. should require the certified monitoring systems to also be
designed to monitor performance issues caused by insufficient
IP-interconnection/peering. This could help NRAs to detect
IP-interconnection/peering policies aimed at circumventing the regulation.

Par. 164 should also include monitoring of IP-interconnection/peering
capacities in the supervision duties of the NRAs.

Regarding zero-rating
---------------------

Par. 36 - 40 should also consider commercial practices influencing end
users' exercise of rights (instead of directly limiting them) like
zero-rating of specific applications to be an infringement of the
regulation. Such practices force end users to prefer a specific
application (and hence CAPs) which discriminates other CAPs providing
applications of the same category and might even discourage new CAPs
from entering the market as they could not compete with existing CAPs
due to existing zero-rated applications.

ISPs offering contracts with zero-rated applications (or classes of
applications) should be required to offer a comparable service without
zero-rating at a reasonable price (i.e. without prohibitive high pricing).

Par. 45 should be clarified: The second point is in contrast to allowing
certain types of zero-rating: Zero-rating always causes some
applications or classes of applications (those that are not zero-rated)
to have a higher effective data price as other(s). E.g. if there is a
mobile tariff plan at 10 EUR including 1 GB of data volume and
zero-rating a specific music streaming application, then the price of 1
MB of the specific music streaming application is 0 while any other data
is at 0,01 EUR per MB (and therefore at a higher price). So there is a
strong disincentive to use any other music streaming service than the
zero-rated one.

Regarding "specialised services"
--------------------------------

Par. 101 should not allow "specialised services" to circumvent
regulation on zero-rating. E.g. the combination of a regular IAS with
limited data volume and a "specialised service" for a certain IP-TV
service with unlimited data volume should not be allowed as it
influences the end user’s decision on which IP-TV service to use.

Par. 118 should ensure that the end user's IAS performance shall not be
impacted by currently unused "specialised services". Furthermore, it
should be added that ISPs offering "specilised services" have to provide
a way for end users to configure the priorisation on the dedicated last
mile (e.g. to allow an end user to reserve a minimum of 60% of the
access speed for the IAS).

Regarding terminal equipment
----------------------------

Par. 23 should define the NTP as passive component to prevent ISPs from
declaring their preferred routers as NTP and thereby forcing customers
to buy or rent certain models.

I hope you can take my comments into consideration for a further
refinement of the guidelines, as I consider strict net-neutrality rules
as crucial for the development of the internet.

Kind regards,

Daniel Weber

VDSL-Vectoring im Nahbereich: Entscheidungsentwurf der BNetzA liegt vor

Seit die Telekom Anfang 2015 den Antrag auf Öffnung der Nahbereiche für VDSL-Vectoring bei der Bundesnetzagentur gestellt hat, gab es deutlichen Protest von den Telekom-Wettbewerbern. Ein Versuch, die letzte Meile zu Remonopilisieren, wurde der Telekom vorgeworfen. Nun ist endlich ein Entscheidungsentwurf da und obwohl ich sonst eher Telekom-kritisch argumentiere, sehe ich diesen positiv.

Worum geht es eigentlich?

Wenn sowohl im Hauptverteiler der Telekom ein Indoor-DSLAM (bzw. -MSAN) als auch ein Outdoor-MSAN im Nahbereich Kunden auf benachbarten Leitungen bedient, dann hat das Signal aus dem Indoor-MSAN bereits einiges an Strecke zurückgelegt und ist daher an der Stelle, wo auf der Nachbarleitung der Outdoor-MSAN sein Signal mit voller Leistung einspeist, bereits geschwächt und wird daher durch Crosstalk (Übersprechen zwischen den Leitungen) stärker in Mitleidenschaft gezogen. Um das zu vermeiden, wurde der Aufbau von Outdoor-MSAN erst ab mehr als 550 Metern (Kabel-)Entfernung zum Hauptverteiler – außerhalb des sogenannten Nahbereichs – gestattet.

VDSL-Vectoring hat damit nun gleich zwei Probleme:

  1. Aktuelle Vectoring-MSAN sind nicht „Hauptverteilertauglich“, weil dort zu viele Anschlüsse mittels der Vectoringtechnik „unter einen Hut“ gebracht werden müssten. D.h. um Kunden, die über Kabelverzweiger im Nahbereich versorgt werden, Vectoring anbieten zu können, müsste dieser Kabelverzweiger im Nahbereich zu einem Outdoor-MSAN ungebaut werden.
  2. Damit Vectoring überhaupt funktioniert, müssen alle VDSL-Anschlüsse im jeweiligen Verzweigerkabel vom selben MSAN bedient werden, damit dieser die gegenseitigen Störeinflüsse berücksichtigen und ausgleichen kann.

Die Telekom hat Anfang 2015 bei der Bundesnetzagentur daher den Antrag gestellt, in allen Nahbereichen Outdoor-MSAN zur Erschließung mit VDSL-Vectoring aufstellen zu dürfen. Im Gegenzug würde sie sich zur Erschließung wirklich aller Nahbereiche – nicht nur der Rosinen – verpflichten.

Warum haben die Wettbewerber damit Probleme?

Für einige Wettbewerber bedeutet dies de facto den „Rauswurf“ aus den Hauptverteilern sofern sie VDSL angeboten haben. Für andere Wettbewerber, die sich anderer Technologien bedient haben, bedeutet dies eine veränderte Konkurrenzsituation.

Warum sehe ich die Entscheidung dennoch positiv?

Sieht man sich die verschiedenen Wettbewerber, die gegen Nahbereichsvectoring argumentiert haben, genauer an, dann wird schnell klar, dass das große Geschrei unbegründet ist.

Die Kabelnetzbetreiber, allen voran Vodafone (mittels Kabel Deutschland) und Unity Media, nutzen komplett eigene Infrastruktur und haben somit durch Nahbereichsvectoring keinen technisch Nachteil. Ihr Gejammer kommt nur daher, dass ihr Geschwindigkeitsvorsprung – zumindest auf den Downstream bezogen – gegenüber der Telekom (und deren Resellern) dadurch wieder kleiner wird.

Die großen Wettbewerber mit eigener ADSL-Infrastruktur, Vodafone (ohne Kabel Deutschland) und Telefonica O2, haben bereits vor längerem angekündigt, verstärkt auf Bitstream-Vorleistungen der Telekom für VDSL setzen zu wollen. Beide haben also durch das Nahbereichsvectoring auch keinen technischen Nachteil sondern profitieren von den höheren möglichen Geschwindigkeiten für ihre Bitstream-Anschlüsse.

Bleiben noch die kleineren regionalen Anbieter und Stadtnetzprovider, wie z.B. Ewetel, M-Net oder NetCologne, die möglicherweise eigenes VDSL-Equipment in manchen Hauptverteilern aufgebaut haben, dass dadurch nun überflüssig wird und künftig durch Bitstream-Vorleistungen ersetzt werden müsste. Ja, hier sehe ich technisch und wirtschaftliche Nachteile, da diese Anbieter zukünftig evtl. weniger Flexibilität bei Anschlussschaltungen haben und evtl. noch nicht abbezahlte Hardware in den Ruhestand schicken müssen. Nur deswegen allerdings allen 9.000 Nahbereichen Vectoring vorzuenthalten und die Bewohner damit für die geringe Entfernung zum Hauptverteiler sogar zu bestrafen wäre doch zu viel der Rücksichtnahme.

Offenbar hat man das bei der BNetzA ähnlich gesehen und will den Telekom-Wettbewerbern ebenso den Ausbau von Nahbereichen erlauben, vorausgesetzt die Ausbauzusage geht bis Mai 2016 ein und der Wettbewerber ist um den jeweiligen Nahbereich herum bereits jetzt flächendeckener mit VDSL präsent als die Telekom. Problem dabei ist jedoch wiederum die potentielle „Rosinenpickerei“, wodurch die verbleibenden Nahbereiche für die Telekom unrentabel werden könnten.

Warum nicht gleich Glasfaser bis in die Wohnung?

Ja, das wäre freilich eine feine Sache, aber hier bin ich realistisch: Für die großflächige FTTH-Erschließungen sind die Nutzer hierzulande zu geizig, zu bequem und technisch zu wenig versiert. Das führt zu der bizarren Situation, das sich viele Wohnungseigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften gegen eine Erschließung sträuben: „Wir haben doch schnelles Internet über das Kabelnetz.“ (mit lausigem Upstream), „Wir wollen nicht schon wieder Bauarbeiten in den Häusern.“, „Warum soll schon wieder im Garten gebaggert werden?“ oder „Mir reichen die 16 MBit/s über den Kupferanschluß, warum soll ich monatlich 10 EUR mehr bezahlen?“

Besser in naher Zukunft schnellere Anbindungen in den Nahbereichen als irgendwann in ferner Zukunft FTTH. Möglicherweise kommt der Appetit auf mit dem Essen und der Wunsch nach echten FTTH-Anschlüssen folgt umso schneller.

Warum bedürfen OTT-Messenger keiner Regulierung?

In Folge einer interessanten Twitter-Diskussion zu meinem Blog-Post „Ruf der Telekom-Lobby nach Regulierung der OTTs“ möchte ich noch etwas konkretisieren, warum aus meiner Sicht keine OTT-Messenger-Regulierung erforderlich ist. Dazu werfe ich einen Blick darauf, was, warum bei „Anbietern öffentlicher Telekommunikationsnetze“ reguliert ist:

  • Regulierung um Koexistenz zu ermöglichen und technische Störeinflüsse zu vermeiden
    OTTs können zwangsläufig nur oberhalb des IP-Layer angesiedelte Protokolle nutzen, somit ist die technische Regulierung in diesem Punkt bereits gegeben.
  • Regulierung der „Kontrolle über Zugang zu Endnutzern“ (§18 TKG)
    OTTs haben kein temporäres Monopol auf der „letzten Meile“ und bieten typischerweise auch keine Laufzeitverträge, d.h. der Nutzer kann technisch und finanziell jederzeit mehrere OTT-Messenger parallel nutzen. Es liegt somit keine Kontrolle über den Zugang zu Endnutzern vor.
  • Zusammenschaltungsregulierung
    Da der Endnutzer jederzeit mehrere OTT-Messenger parallel nutzen kann, ist eine Zusammenschaltungsregulierung nicht erforderlich. Im Hinblick auf die Innovationskraft wäre sie sogar schädlich, weil der Funktionsumfang somit auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ reduziert werden würde.
  • Regulierung von Vorleistungspreisen
    Da das Angebot eines OTT-Dienstes keinen Einkauf von Vorleistungen bei anderen OTT-Dienstanbietern sondern nur weltweite IP-Konnektivität erfordert, ist eine Regulierung von Vorleistungspreisen hinfällig.
  • Regulierung von Endkundenpreisen
    Da der Endnutzer jederzeit beliebig zwischen OTT-Messengern wechsel/wählen kann, (bisher) keiner der Anbieter den Markt dominiert und (bisher) keiner der Anbieter für die normale Nutzung nutzungsabhängige Entgelte erhebt, ist eine Regulierung von Endkundenpreisen nicht erforderlich.

Umgekehrt folgt aus der Argumentation natürlich auch, dass von klassischen Telcos angebotene OTT-Messenger-Dienste aus meiner Sicht keiner Regulierung unterliegen sollten, solange die Nutzung anderer OTT-Messenger nicht unterbunden oder erschwert wird (Stichwort „Kontrolle über Zugang zu Endnutzern“).

Ruf der Telekom-Lobby nach Regulierung der OTTs

Laut einem Artikel des Magazins telecompaper haben sich die Chefs der europäischen Ex-Monopol-Telcos per Brief an den Präsidenten des Europäischen Rats, Donald Tusk, gewandt, um dort für eine strengere Regulierung der sogenannten OTTs – Over-the-top-Kommunikationsanbieter wie z.B. Skype oder WhatsApp – aber auch für eine „investitionsfreundlichere“ Regulierung im Zugangsgeschäft zu werben.

Der zweite Teil dürfte gegen die bestehende Regulierung zur Zugangsgewährung für alternative Anbieter sowie gegen zukünftige, ernsthafte Regeln zur Netzneutralität gerichtet sein, also beides nicht verbraucherfreundlich.

Der erste Teil – die Forderung nach Regulierung der OTTs – hingegen wirkt auf den ersten Blick sogar positiv, könnte man sich als Endbenutzer davon doch z.B. besseren Datenschutz erhoffen. Tatsächlich ist es aber eher die Vorgehensweise einen neidischen Kindes: Den erfolgreichen OTTs, die allesamt keine Ex-Monopolisten mit „geerbter“ Infrastruktur sind, soll das wirtschaftliche Leben mit regulatorischen Auflagen erschwert werden. Wünsche wie z.B. Interoperabilität zwischen verschiedenen Messaging-Anbietern klingen auf den ersten Blick verlockend, auf den zweiten Blick dürfte das zu einer „Zwangsvereinheitlichung“ der Dienste führen, wodurch die für die Wahl eines Dienstes ausschlaggebenden Features erzwungenermaßen verschwinden könnten.

Beispiel: Würde ein Messaging-Dienst mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zur transparenten Interoperabilität mit unverschlüsselten Diensten gezwungen sein, könnte die Kommunikation zwangsläufig nicht mehr Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein. Dem Dienst würde damit zwangsweise sein Alleinstellungsmerkmal genommen werden. Das wäre genau das Gegenteil der häufigen Forderung der Telekom-Lobby nach innovationsfreundlicher Regulierung, wenn die Innovationen somit wegreguliert würden!

Warum das ganze? Unsere Ex-Monopol-Telcos sind mit ihrer eigentlichen Rolle als reiner „Datentransporteur“ nicht zufrieden. Sie verstehen sich als „vertikaler Dienstleister“ – quasi ein digitaler Gemischtwarenladen. Der Endkunde soll am liebsten in einem „walled garden“ eingesperrt werden, in dem nur die Dienste der Telco selbst und eventueller (zahlungswilliger) Partner (ungedrosselt) zur Verfügung stehen. Das Sägen an der Netzneutralität sowie regulatorische Hürden sollen helfen, die (zahlungsunwilligen) OTTs aus dem „walled garden“ auszusperren.

Den besseren Weg, nämlich die technische Leistung des Datentransports wieder mit dem erwarteten Niveau anzubieten (ich meine hiermit nicht exorbitant hohe Datenraten auf der Endkundenleitung sondern direkte Peerings, niedrige Latenzen und stabile Datenraten auch zur Primetime) will leider keine der Ex-Monopol-Telcos gehen.

Fehlende Netzneutralität für Telekom-Kunden spürbar

Bei vielen Diskussionen pro und contra Netzneutralität wird von der Contra-Seite darauf hingewiesen, dass wir bisher auch keine vorgeschriebene Netzneutralität hatten und deren fehlen bisher niemandem unangenehm aufgefallen sei.

Das ist falsch, die fehlende Netzneutralität ist für viele Internetnutzer durchaus spürbar. Vom Provider Init7 gibt es dazu eine sehr technische Erläuterung, die ich im Folgenden in eine für Normalanwender leichter verdauliche Form bringen möchte. Vorab bedarf es etwas Grundwissen, um die Daten- und Geldströme im Internet verstehen zu können.

Welche Arten von Datenzusammenschaltungen gibt es?

  • Transit: Provider A kauft bei Provider B Zugang zum gesamten Internet ein, es ist Aufgabe von Provider B, das gesamte Internet erreichbar zu machen.
  • Peering: Provider A und Provider B tauschen Daten zwischen ihren Netzen (und den eigenen Kunden) direkt und kostenneutral aus. I.d.R. an Bedingungen geknüpft, damit beide Seiten dadurch profitieren.

Sonder-/Mischformen:

  • Partial Transit: Provider A kauft bei Provider B Zugang zu Teilen des Internets ein, die B besonders einfach erreichen kann. I.d.R. günstiger als normaler Transit.
  • Paid Peering: Provider A kauft bei Provider B direkten Zugang zu dessen Netz (und dessen Kunden), also quasi sehr partieller Transit. I.d.R. angeboten, wenn Bedingungen für normales Peering nicht erfüllt sind.

Anhand der Datenzusammenschaltungen kann man Provider nun in ein dreistufiges System einordnen:

  • Tier 1 Provider: Kaufen keinen Transit ein, decken das gesamte Internet durch Peerings mit anderen Tier 1 Providern ab.
  • Tier 2 Provider: Kaufen Transit ein, nutzen aber auch Peerings zur Kostenreduzierung und/oder Performanceverbesserung.
  • Tier 3 Provider: Kaufen nur Transit ein.

Kommen wir nun zurück zum eigentlichen Thema, wo/wie spüren Telekom-Kunden die fehlende Netzneutralität?

Die Telekom ist seit Dezember 2010 ein Tier 1 Provider, d.h. Sie kauft keinen Transit mehr ein sondern wickelt ihren ganzen Datenverkehr über kostenneutrale Peerings mit anderen Tier 1 Providern ab (nebenbei: Die 2013 angedachte DSL-Drossel wurde u.a. mit dem teuren Einkauf von Traffic begründet.) oder wird sogar von Contentprovidern dafür bezahlt.

Viele dieser Peerings zwischen der Telekom und anderen Tier 1 Providern (z.B. Cogent, Level 3, NTT, GTT, TeliaSonera, XO, …) sind jedoch zur „Primetime“ massiv überlastet, wodurch die Datenübertragungsraten einbrechen (Paketverluste) und die Reaktionszeiten in die Höhe gehen (Latenzen). Laut Aussage von Level 3 wird ein Ausbau der Zusammenschaltungen von der Telekom verweigert.

Warum? Als großer Zugangsprovider kann man seine eigenen Endkunden und die seiner IP-Reseller (im Fall der Telekom sind das Congstar und teilweise 1&1) als Druckmittel benutzen und die Contentprovider in gewisser Weise erpressen: „Möchtest Du meine Endkunden schnell erreichen können? Dann kaufe bitte Transit oder Paid Peering direkt bei mir ein, die normalen Wege sind leider überlastet.“

Auf den ersten Blick nicht weiter schlimm, ist doch egal, wo man (noch) Transit einkauft, schaut man sich jedoch die Preise an, die die Telekom laut Init7 verlangt, wird das Problem klar:

  • Doppelter Marktpreis
  • Progressives Preissystem

Vor diesem Hintergrund drängt sich dem Telekom-Kunden nun doch der Verdacht auf, dass die überlasteten Peerings der Telekom (die normalen Spuren) volle Absicht sind, um den Contentprovidern die teuren „Überholspuren“ schmackhaft zu machen.

Wer leidet darunter? Die Telekom-Kunden, die nur die Angebote wirklich schnell erreichen können, die sich eine „Überholspur“ ins Telekom-Netz kaufen. Init 7 hat dazu eine Vergleichsmöglichkeit (leider nicht mehr auf der Originalseite aufrufbar, daher nicht mehr als Vergleichsmöglichkeit nutzbar) online gestellt, wo man sich jeweils Audio- und Video-Stream auf dem normalen Weg und über die teure „Überholspur“ ansehen kann. Der Unterschied ist auch außerhalb der „Primetime“ bereits deutlich.

Vor diesem Hintergrund wirken auch die Versuche der Telekom, ein nationales Routing bzw. ein Schengen-Routing durchzusetzen, ganz anders: Der Versuch, die Provider per Gesetz zum Transit-Einkauf zu zwingen.

Update 11:30:

Ja, in diesem Beitrag geht es nicht um klassische, aktive Netzneutralitätsverletzungen bei der ein Anbieter aktiv den Datenstrom negativ beeinflusst, sondern um passive Netzneutralitätsverletzungen, bei der ein Anbieter durch seine Peering- und Preispolitik indirekt aber bewusst den Datenstrom negativ beeinflusst. Das Ergebnis ist im wesentlichen dasselbe.

Update 31.07.2019:

Das Thema ist weiterhin aktuell, einige der Quellen sind aber in Folge von Redesigns etc. nicht mehr unter ihren originalen URLs erreichbar. Ich habe stattdessen die entsprechenden Stände in der Wayback Machine verlinkt.

Das Märchen mit den Qualitätsklassen, die angeblich niemandem schaden

Im Rahmen des Netzallianztreffens am 7. Oktober im „Infrastrukturministerium“ rührten Vertreter von Telekom und Vodafone erneut die Werbetrommel für Qualitätsklassen bei Internetdiensten. Egal ob man es jetzt Qualitätsklassen, Spezialdienste, Managed Services oder einfach QoS nennt: Es ist eine Mogelpackung, auf die allerdings die Politk hereinzufallen droht. Jens Koeppen (CDU) sieht die Möglichkeit, Providern QoS zu erlauben, wenn diese im Gegenzug den Breitbandausbau in ländlichen Regionen finanzieren.

Wo ist nun die Mogelpackung?

Werfen wir zuerst einen Blick auf die technische Seite: Solange ein Datennetz ausreichende Kapazitäten bereitstellt, können alle Datenpakete uneingeschränkt transportiert werden, also sind Qualitätsklassen unnötig. Erst wenn ein Datennetz nicht mehr für die zu bewältigende Datenmenge ausreicht, kommen Qualitätsklassen ins Spiel um zu entscheiden, wessen Datenpakete weiterhin normal transportiert werden (wer also für eine höhere Qualitätsklasse bezahlt hat) und wessen Datenpakete verworfen werden sollen (wer sich also nur die Standard-Qualitätsklasse leisten kann). Wenn es also um einen zukunftssicheren Breitbandausbau geht, wozu werden dann überhaupt Qualitätsklassen benötigt?

Betrachten wir nun die wirtschaftliche Seite: Qualitätsklassen sind für einen Provider nur interessant, wenn er damit zusätzliche Umsätze erwirtschaften, sie also an Kunden verkaufen kann. Kunden wiederum werden sie nur kaufen, wenn sie dadurch einen Vorteil haben. Solange ein Datennetz ausreichende Kapazitäten bereitstellt, hat ein Kunde vom Erwerb einer höheren Qualitätsklasse keinerlei Vorteil, weil seine Daten – egal in welcher Qualitätsklasse sie transportiert werden – aufgrund der ausreichenden Kapazität problemlos transportiert werden können.

Unzureichende Kapazitäten oder künstliche Verknappung

Aus beiden Betrachtungen wird klar, dass Qualitätsklassen einem Provider nur dann etwas nutzen, wenn er entweder doch unzureichende Kapazitäten hat oder aber die an sich ausreichenden Kapazitäten künstlich verknappen möchte (z.B. per Drosselung nach einem gewissen Freivolumen), um die Kunden zur Buchung höherer Qualitätsklassen zu drängen. Beide Fälle widersprechen aber der gebetsmühlenartig wiederholten Behauptung der Provider, durch Qualitätsklassen würde das „offene und freie Internet“ nicht beeinträchtigt: Wenn unzureichende Kapazitäten vorhanden sind und somit höhere Qualitätsklassen als „Überholspur“ nötig werden, dann wird zwangsläufig der Rest, also normale Internetdienste, deutlich darunter leiden. Im Falle der künstlichen Verknappung wird sogar noch deutlicher, dass normale Internetdienste die Leidtragenden sein müssen. Würden sie weiterhin wie gewohnt funktionieren, würde niemand die Notwendigkeit sehen, höhere Qualitätsklassen zu kaufen.

Irreführende Wohlfahrtsbeispiele

Mit geschickt ausgewählten Beispielen für Spezialdienste, wie z.B. E-Health-Anwendungen, gelingt es den Providern leider immer wieder, die Politik für Qualitätsklassen zu begeistern. Diese Beispiele sind jedoch irreführend: Qualitätsklassen sind nur für zeitkritische Anwendungen, wie z.B. Tele-Operationen, relevant. Niemand mit genug Fachwissen wird den Datenstrom einer Tele-Operation über das Internet transportieren wollen. Das Risiko durch Unterbrechungen oder Manipulationen wäre viel zu groß. Läuft der Datenstrom hingegen über eine dedizierte Datenleitung, sind wiederum keine Qualitätsklassen notwendig, weil die Datenleitung exklusiv nur für diesen Zweck mit fester Datenrate reserviert ist. Im Zweifelsfall wird ein Provider mit wirtschaftlichen Interessen die hohe Qualitätsklasse eher an einen finanzstarken Videostreaming-Dienst verkaufen als an ein eher finanzschwaches Klinikum – unser Gesundheitssystem ist ja nicht gerade für seine üppige Finanzierung bekannt.

Fazit

Jeder Internetnutzer bezahlt seinen jeweiligen Provider für den Transport von Daten. Dabei kann ein Datenpaket nicht „besonders gut“ transportiert werden. Entweder es wird transportiert oder es wird verworfen. Erlaubt die Politik die Einführung von Qualitätsklassen, dann erlaubt sie den Providern gezielt Datenpakete von Wenigzahlern zu verwerfen, anstatt ihre Kapazitäten dem Bedarf anzupassen.

Drossel, die zweite: O² dreht zu

Nachdem die Telekom im April letzten Jahres Ihre Drosselpläne bekannt gab (die im Dezember aber wieder zurückgezogen wurden), zog Telefonica O² im Oktober nach und führte eine sogenannte „Fair Flatrate“ im Kleingedruckten ihrer Tarife ein, die ab Juni 2014 greifen sollte, kürzlich aber auf Oktober 2014 verschoben wurde.

Die Argumentation von Telefonica O² folgt dabei dem Muster der Telekom: Der durchschnittliche Kunde verbrauche nur einen Bruchteil des enthaltenen Freitraffics, daher sei es nur gerecht, dass Poweruser stärker zur Kasse gebeten werden sollen. Tatsächlich zeigt die starke Diskrepanz zwischen dem angeblichen Durchschnittsverbrauch von 21 GB und dem enthaltenen Freitraffic von 300 GB bei den Paketen M und L aber, dass das Gerechtigkeitsargument wieder nur zum schein benutzt wird.

Tatsächlich dürfte es, wie im Fall der Telekom-Drossel, wieder darum gehen, die Content-Anbieter an den Verhandlungstisch für die Buchung von sogenannten „special services“ (Stichwort Netzneutralität) zu zwingen. Seit Jahren versuchen die großen Zugangsanbieter zusätzlich auch bei den Content-Anbietern für den Transport zu kassieren. Die Content-Anbieter sind freilich nur dann für eine finanzielle Beteiligung zu gewinnen, wenn sie dadurch irgendeinen Vorteil erhalten. Die Qualität der bisherigen Internetzugänge ist aber vollkommen ausreichend für die Content-Anbieter. Die Drosselung soll nun die bisherige Leistung künstlich verschlechtern, so dass bei den Content-Anbietern die Motivation steigt, sich durch Zahlungen von der Drosselung freizukaufen, damit die Zugangskunden der jeweiligen Telekommunikationsanbieter weiterhin erreicht werden.

Der Versuch, die Content-Anbieter finanziell zu beteiligen, erscheint auf den ersten Blick nachvollziehbar, auf den zweiten Blick ist der gewählte Weg jedoch problematisch:

  1. Durch exklusive Partnerschaften zwischen manchen Content-Anbietern und manchen Zugangsanbietern wird den Wechsel des Zugangsanbieters erschweren, weil z.B. bereits erworbene Online-/Streaming-Inhalte über den neuen Zugangsanbieter nicht mehr nutzbar wären oder erneut erworben werden müssten. Schlimmstenfalls müssten Kunden sogar gleichzeitig mehrere Internetzugänge bereithalten um weiterhin alle Angebote in brauchbarer Qualität nutzen zu können.
  2. Die Ausnahme mancher Inhalte von einer Drosselung führt zu einer Benachteiligung aller anderen Inhalte, z.B. auch nicht-kommerzieller und privater Art und gefährdet damit eines der größten Vorteile des Internets: Die Möglichkeit des einzelnen, unkompliziert Inhalte zu publizieren bzw. Dienste anzubieten. Für viele kleine Unternehmen und Startups könnte das bereits vor der Betriebsaufnahme das Aus bedeuten.
  3. Bei den Zugangskunden wie auch den Inhaltsanbieter zu kassieren verändert das bisher etablierte Verfahren im Internet, das jeder Teilnehmer nur seinen direkten Upstream-Provider bezahlt. Müssten Inhaltsanbieter nun zusätzlich zum direktem Upstream-Provider auch viele Zugangsanbieter zusätzlich bezahlen, dann würden deren Angebote zwangsläufig teurer werden bzw. die Werbung auf den Plattformen müsste ausgebaut werden. Im Gegenzug wäre kaum damit zu rechnen, dass die Zugangsanbieter die Preise für Endkunden reduzieren.

Man erkennt, dass das Thema Netzneutralität nicht nur ein Luxusproblem ist sondern der einzige Weg um die bisher gewohnte Vielfalt im Internet weiterhin zu erhalten und die IT-Revolution bzw. Industrie 4.0 tatsächlich als Job-Motor zu nutzen.

Netzneutralität: Die getroffenen Hunde jaulen

Kaum hatte sich das EU-Parlament am 3. April 2014 im Rahmen des Telecom-Pakets zum digitalen Binnenmarkt für ernsthafte Netzneutralität ausgesprochen, gab es auch schon die Reaktionen der deutschen Branchenverbände BITKOM und VATM.

Der Abstimmung im EU-Parlament gingen monatelange Detailarbeiten am Entwurf der Netzneutralitätsverordnung voraus, bei denen der Industrieausschuss ITRE federführend war. Die anfängliche Fassung von Pilar Del Castillo sah – vermutlich dank intensiver Lobbyarbeit europäischer Ex-Monopolisten – relativ weit gefasste „specialised services“ – ein Äquivalent zu den 2013 geplanten „managed services“ der Telekom – vor und hätte damit die Netzneutralität nicht bewahrt sondern erst ihre Umgehung ermöglicht. Die vom ITRE am 18. März 2014 verabschiedete Fassung enthielt zwar in vielen Punkten bereits Verbesserungen gegenüber der ersten Fassung, aus Sicht vieler Netzaktivisten bestanden aber noch zu viele Schlupflöcher, um die Netzneutralität auszuhebeln. Der nun vom EU-Parlament verabschiedete Text ist aber um viele dieser Schwachstellen bereinigt worden und geht in manchen Punkten sogar über Vorschläge hinaus, die Wochen zuvor noch im Ausschuss abgelehnt wurden.

Während der Beratungen im ITRE hatte ich die Gelegenheit, mit unserer Europaabgeordneten Angelika Niebler per E-Mail und auch telefonisch ausführlich über das Thema zu diskutieren. Die Aufgabe der Ausschussmitglieder war alles andere als leicht: Auf der einen Seite sollten sie das offene Internet bewahren, auf der anderen Seite aber auch QoS für Telemedizin o.ä. ermöglichen und darüberhinaus den Telekommunikationskonzernen erlauben, an der Wertschöpfung durch Content-Anbieter zu partizipieren. Letzteres ist natürlich auch ein verständliches Ziel. Der Comcast-Netflix-Deal in den USA zeigt, dass es für eine Telco auch ohne Bruch der Netzneutralität möglich ist, einen Content-Anbieter an Netzinvestitionen zu beteiligen. Ebenso sind Dienste wie Telemedizin mit der Netzneutralität vereinbar, wenn sie – wie in der nun verabschiedeten Formulierung – über eigene, logisch getrennte Kapazitäten (im All-IP-Zeitalter sozusagen der Nachfolger der klassischen Standleitung) realisiert werden.

Obwohl auch die jetzt verabschiedete Formulierung noch kleinere Ungenauigkeiten enthält, zeigt das „Geschrei“ der Branchenverbände, dass damit bereits ein grundlegender Schutz der Netzneutralität erreicht ist. Da sich die Telco-Branche im Vorfeld mit ihrer Lobby-Arbeit ganz darauf konzentriert hat, „welfare“-Dienste als Beispiele anzubringen, warum keine strenge Netzneutralität vorgeschrieben sein sollte, sind die jetzigen Proteste sogar unverständlich: Gerade solche Dienste sind von der jetzigen Fassung problemlos abgedeckt, weil sie unweigerlich eigene Kapazitäten und durchgängiges QoS erfordern. Dass nun aber doch Protest kommt, zeigt ganz klar, dass man tatsächlich eher an rein kommerziellen Diensten interessiert ist. Kommerzielle Dienste, die – ohne Netzneutralität – später wiederum zur Gefahr für „welfare“-Dienste werden könnten: Wer wird im Zweifelsfall mehr für einen „specialised service“ investieren können? Ein kommerzieller Videoanbieter für Streaming oder ein gemeinnütziges Klinikum für Telemedizin? Freilich wirbt es sich im Vorfeld weniger gut mit handfesten kommerziellen Interessen für priorisierte Dienste.

Mein Dank gilt allen EU-Parlamentariern, die sich in den Ausschüssen und im Parlament für ernsthafte Netzneutralität eingesetzt haben und ich hoffe, dass der Text, bis er endgültig in Kraft tritt, nicht ausgehöhlt wird.

Den Telcos wünsche ich, dass sie zukünftig sich und ihre Tarife an „das Netz“ anpassen und nicht umgekehrt das Netz an ihre alte, vermittlungsorientierte Denkweise. Die Kunden sind bereit, für Datentransport angemessen zu bezahlen, das heißt allerdings, dass die Kunden bestimmen wollen, mit wem sie wann und wie kommunizieren und dies nicht der Telco überlassen wollen.

Überwachung, Shitstorms und Nerds

In seinem Blog kritisiert Peter Tauber dass „unsere Freiheit durch Trolle und böse Menschen im Netz weit mehr eingeschränkt [wird], als durch die vermeintlichen Aktivitäten der Geheimdienste“. Er bezieht sich dabei auf diesen Tweet von Buschsalat:

Nur sind die ausufernde Überwachung durch Geheimdienste und das Verhalten von Trollen im Netz nicht sonderlich gut zu vergleichen:

  1. Die Menge der betroffenen Menschen unterscheidet sich wesentlich:
    Die ausufernde Überwachung durch Geheimdienste betrifft jeden, der telefonisch oder über das Internet kommuniziert, selbst wenn er dabei nur Inhalte konsumiert, recherchiert etc. und selbst nicht als Inhalts- oder Dienstanbieter bzw. „Sender“ (Blog, Twitter, Foren, Usenet, etc.) auftritt.
    Angriffe durch Trolle hat hingegen nur derjenige zu befürchten, der selbst als Inhalts- oder Dienstanbieter auftritt, weil er dadurch erst für andere (außer die vorgenannten Dienste) im Netz „sichtbar“ wird.
  2. Die damit verbundenen Nachteile unterscheiden sich wesentlich:
    Aktionen einen Trolls können ohne Zweifel sehr belasten, allerdings kann man sich ggf. durch die Möglichkeiten des Rechtsstaats dagegen zur Wehr setzen.
    Von der Überwachung durch einen Geheimdienst erfährt der Betroffene nichts, kann also auch keine Gegenmaßnahmen ergreifen und selbst wenn, hat der eigene Rechtsstaat gegen einen fremden Dienst keine Handhabe (Stichwort Merkelphone) und für einen eigenen Dienst „geeignete“ Schlupflöcher geschaffen (Stichwort G10-Gesetz).

Nun noch ein paar Worte zu Peter Taubers Sicht des Nerds: Ein richtiger Nerd bezeichnet niemanden als „gestrig“ oder „dumm“, nur weil er die neuen Medien nicht so gut wie seine eigene Westentasche kennt. Jeder hat sein Spezialgebiet und das ist auch gut so. Ein Nerd reagiert erst dann ungehalten, wenn sich jemand ohne entsprechende Kenntnisse in das Fachgebiet des Nerds einmischen möchte.